Krankenkassenumzug

Umzugsarten

Krankenkassenumzug

Ein Umzug, der die Pflege zu Hause erleichtert, kann von der Pflegekasse bezuschusst werden – mit bis zu 4.180 €. Wir begleiten Sie vom Antrag bis zur fertig eingerichteten Wohnung.

Wenn die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst

Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kennen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen – dass aber auch ein Umzug finanziell gefördert werden kann, ist kaum bekannt. Dabei zahlt die Pflegekasse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Wird ein Umzug nötig, um die Pflege zu Hause überhaupt erst zu ermöglichen oder spürbar zu erleichtern, zählt er genau dazu.

Bei der Deutschen Möbelspedition Max Müller Umzüge haben wir bereits zahlreiche Krankenkassenumzüge durchgeführt und dabei direkt mit den Pflegekassen abgerechnet. Für Sie bedeutet das: weniger Bürokratie, klare Kosten und ein erfahrener Partner an Ihrer Seite, der genau weiß, worauf es bei einem geförderten Umzug ankommt.

Beratung zum Krankenkassenumzug
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Maximaler Zuschuss je Maßnahme

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Bei mehreren Anspruchsberechtigten

0 Wochen

Entscheidung der Pflegekasse

Ab PG 1

Mindestvoraussetzung

Welche Umzüge bezuschusst werden

Gefördert werden Umzüge, die dazu dienen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person möglichst lange zu erhalten. Dazu zählt vor allem der Wechsel in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung – etwa von einer Wohnung im Obergeschoss in eine ebenerdige Wohnung oder in eine Wohnung mit Aufzug. Auch der Umzug in betreutes Wohnen, eine Pflege-Wohngruppe oder eine andere ambulant betreute Wohnform kann bezuschusst werden.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Nicht gefördert wird der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung, also ein klassisches Pflegeheim. Wichtig ist außerdem: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und von der Pflegekasse bewilligt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt zusammen, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro erhöhen.

Barrierefreie Wohnung nach dem Umzug

So läuft Ihr Krankenkassenumzug ab

Vom Antrag bis zur Abrechnung — wir begleiten Sie durch jeden Schritt

1

Kostenlose Erstberatung durch die Krankenkasse

Gemeinsam mit der Krankenkasse klären Sie, ob Ihr geplanter Umzug die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse erfüllt.

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Antrag bei der Pflegekasse

Sie stellen den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung. Wir unterstützen Sie mit allen nötigen Unterlagen und einem aussagekräftigen Kostenvoranschlag.

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Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen. Erst nach der schriftlichen Zusage beginnt der Umzug.

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Besichtigung & Festpreis

Unser Berater erfasst vor Ort alles Wichtige und erstellt Ihnen ein verbindliches, transparentes Angebot.

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Umzug & Möbelmontage

Wir verpacken, transportieren und montieren Ihre Möbel sorgfältig und richten Ihr neues Zuhause ein.

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Abrechnung mit der Kasse

Den bewilligten Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie tragen nur, was darüber hinausgeht.

Umzug aus einer Hand

Ein Umzug ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien oft eine große Belastung – körperlich wie organisatorisch. Genau hier setzen wir an: Von der Demontage und dem fachgerechten Transport Ihrer Möbel bis zur Montage und dem Einrichten im neuen, barrierefreien Zuhause übernehmen wir den gesamten Umzug.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei den behördlichen Angelegenheiten rund um den Umzug und bei der Kommunikation mit der Pflegekasse. So müssen Sie sich nicht zwischen Formularen und Umzugskartons aufreiben, sondern können sich auf das Wesentliche konzentrieren – das Ankommen in Ihrem neuen Zuhause.

Möbelmontage in der neuen barrierefreien Wohnung

Unsere Leistungen beim Krankenkassenumzug

Vom Zuschuss-Antrag bis zur fertig eingerichteten Wohnung – alles aus einer Hand

Beratung zum Zuschuss

Wir geben Ihnen gerne eine Empfehlung, ob Ihr Umzug von der Pflegekasse förderfähig ist.

Hilfe beim Antrag

Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse, welcher förderfähig ist.

Möbeldemontage

Fachgerechter Ab- und Aufbau aller Möbel durch unsere Fachkräfte.

Sicherer Transport

Luftgefederte Fahrzeuge und Umzugslift für einen schonenden Transport.

Barrierefreies Einrichten

Wir stellen Möbel so, dass im neuen Zuhause alles gut erreichbar ist.

Wohnungsauflösung

Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Dinge.

Behördengänge

Unterstützung bei Ummeldung, Nachsendeauftrag und Adressänderungen.

Direkte Abrechnung

Den bewilligten Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Betreuer begleitet Sie durch den gesamten Umzug.

Tipps für Ihren Antrag bei der Pflegekasse

Stellen Sie den Antrag immer vor dem Umzug – nachträglich ist kein Zuschuss möglich
Begründen Sie im Antrag, wie der Umzug die Pflege zu Hause erleichtert
Legen Sie einen Kostenvoranschlag bei – diesen erstellen wir gerne für Sie
Liegt noch kein Pflegegrad vor: zuerst den Pflegegrad beantragen
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege rund um den Umzug sorgfältig auf
Prüfen Sie, ob mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt leben
Der Zuschuss kann erneut beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation ändert
Lassen Sie sich bei Fragen von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten

Häufige Fragen zum Krankenkassenumzug

Antworten zu Antrag, Zuschuss und Ablauf

Wir prüfen Ihren Zuschuss – kostenlos

Lassen Sie uns gemeinsam klären, ob Ihr Umzug von der Pflegekasse gefördert wird. Wir beraten Sie in Ruhe und unverbindlich.

Beratung anfragen

Krankenkassenumzug — bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse

Wenn ein Umzug die Pflege zu Hause erst möglich macht oder spürbar erleichtert, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme an den Kosten (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Anspruchsberechtigt sind alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1. Typische bezuschussbare Umzüge sind der Wechsel vom Obergeschoss in eine ebenerdige Wohnung, in eine barrierefreie Wohnung mit Aufzug, ins betreute Wohnen oder in eine Pflege-Wohngruppe. Nicht gefördert wird ausschließlich der Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim.

Die Max Müller Umzüge GmbH hat zahlreiche Krankenkassenumzüge im Allgäu, am Bodensee und überregional begleitet und rechnet den bewilligten Betrag direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Wir liefern den Kostenvoranschlag, der dem Antrag beigelegt werden muss, übernehmen Verpackung, Transport und Möbelmontage und richten Ihr neues Zuhause so ein, dass die häusliche Pflege erleichtert wird. Wichtig: Der Antrag bei der Pflegekasse muss vor dem Umzug gestellt und bewilligt werden — die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Verwandte Leistungen für ältere Menschen oder Familien mit Pflegesituation finden Sie auf den Seiten Best-Ager-Umzug, Privatumzug und in unseren Umzugsleistungen im Überblick. Für eine kostenlose Erstberatung zum Krankenkassenumzug nutzen Sie unser Anfrageformular oder rufen Sie gebührenfrei unter 0800 / 12 34 0 56 an.