Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Umzugs-, Transport- und ergänzende Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Umzugs-, Transport- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen

Max Müller Umzüge GmbH

Deutsche Möbelspedition

Mannsnetterstraße 34
88145 Opfenbach (Lindau/B)
E-Mail: info@umzug.com

(nachfolgend „Auftragnehmer“)

und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

1.4 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 13, 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Möbeltransporten, Privat- und Firmenumzügen sowie damit verbundenen Dienstleistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers. Hierzu gehören insbesondere:

  • Transportleistungen - Beförderung von Umzugsgut vom Abholort zum Bestimmungsort, einschließlich der dafür erforderlichen Zwischentransporte
  • Be- und Entladen - Fachgerechtes Verladen und Entladen des Umzugsgutes an den vereinbarten Adressen
  • Möbelmontage und Demontage - Abbau von Möbelstücken am Abholort und Wiederaufbau am Bestimmungsort
  • Verpackungsarbeiten - Fachgerechtes Verpacken empfindlicher Gegenstände in geeignete Verpackungsmaterialien (z. B. Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Schrankgarderobe)
  • Ein- und Auspackservice - Professionelles Einpacken des Hausrats am Abholort und Auspacken am Zielort
  • Lagerleistungen - Zwischenlagerung von Umzugsgut in gesicherten und versicherten Lagerräumen für den vereinbarten Zeitraum
  • Sonstige vereinbarte Zusatzleistungen - z. B. Halteverbotszoneneinrichtung, Möbelliftbereitstellung, Endreinigung, Entsorgung nicht benötigter Gegenstände

2.2 Über die Website des Auftragnehmers übermittelte Anfragen stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe dar und begründen kein verbindliches Vertragsverhältnis. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungsausführung zustande.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Konditionen und der Preis ergeben sich verbindlich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsdurchführung

3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene qualifizierte Mitarbeitende oder geeignete Subunternehmer einzusetzen. Bei der Auswahl von Subunternehmern achtet der Auftragnehmer auf deren Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden von Subunternehmern wie für eigenes Verschulden.

3.2 Die im Angebot genannten Leistungszeiten (Ankunftszeit, voraussichtliche Umzugsdauer) sind Richtwerte und nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Geringfügige zeitliche Abweichungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.

3.3 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Verkehrsstörungen, ungünstige Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen, höhere Gewalt), begründen keine Haftung des Auftragnehmers und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung oder zum Rücktritt, sofern die Leistung innerhalb angemessener Frist nachgeholt wird.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung in Teillieferungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung insbesondere verpflichtet:

  • Vollständige und zutreffende Angaben zum Umzugsgut zu machen, insbesondere hinsichtlich Art, Menge und Beschaffenheit der zu transportierenden Gegenstände
  • Ausreichende Zufahrts-, Park- und Haltemöglichkeiten am Ab- und Zielort sicherzustellen, sodass die Umzugsfahrzeuge ungehindert be- und entladen werden können
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen, Sondergenehmigungen für Schwertransporte) rechtzeitig zu beantragen und einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurde
  • Besonders wertvolle, empfindliche oder unersetzliche Gegenstände (z. B. Antiquitäten, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, elektronische Geräte) vor dem Umzug gesondert anzugeben und auf besondere Handhabungsanforderungen hinzuweisen
  • Zerbrechliche, schadensanfällige oder besonders schutzbedürftige Güter deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen
  • Schlüssel für alle relevanten Räume und Zugänge bereitzuhalten und den ungehinderten Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten zu gewährleisten
  • Am vereinbarten Umzugstag anwesend oder durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu sein
  • Den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der relevanten Umstände zu informieren (z. B. Änderung der Zufahrtsverhältnisse, Aufzugdefekte)

Mehrkosten, die durch unzutreffende, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers entstehen (z. B. erforderlicher Einsatz eines Möbellifts aufgrund nicht angegebener fehlender Aufzugverfügbarkeit), trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über den Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten informieren, bevor dieser anfällt, sofern dies unter den gegebenen Umständen möglich ist.

5. Ausschluss bestimmter Güter

5.1 Vom Transport durch den Auftragnehmer sind folgende Gegenstände grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:

  • Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, sonstige geldwerte Urkunden und Dokumente
  • Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle
  • Leicht verderbliche Waren und Lebensmittel
  • Gefahrgut im Sinne der ADR/GGVSEB (z. B. Sprengstoffe, entzündbare Stoffe, giftige Substanzen, Druckgasbehälter)
  • Lebende Tiere
  • Pflanzen (sofern nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart)
  • Waffen und Munition
  • Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Vertragsdurchführung mitzuteilen, wenn sich unter dem Umzugsgut Gegenstände der vorgenannten Art befinden. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, haftet er für daraus resultierende Schäden.

5.3 Werden ausgeschlossene Gegenstände ohne Kenntnis des Auftragnehmers transportiert, besteht für diese kein Versicherungsschutz und keine Haftung des Auftragnehmers.

6. Vergütung und Zahlung

6.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

6.2 Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 288, 247 BGB).

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine angemessene Abschlagszahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt und beträgt in der Regel bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

6.4 Zusatzleistungen, die über den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie Mehraufwand aufgrund nicht mitgeteilter oder unzutreffend dargestellter Umstände (z. B. zusätzliche Treppenhausetagen, fehlende Aufzugverfügbarkeit, nicht deklariertes Schwergut) werden nach dem tatsächlichen Aufwand zu den üblichen Stundensätzen des Auftragnehmers gesondert berechnet.

6.5 Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Haftung des Auftragnehmers

7.1 Für Transportleistungen im Rahmen von Umzügen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen der §§ 451 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils geltenden Fassung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen treffen.

7.2 Die Haftung des Auftragnehmers für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist gemäß § 451e HGB begrenzt auf:

620 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, soweit keine höhere Haftung durch den Abschluss einer Transportversicherung oder eine individuelle Vereinbarung (Deklaration eines höheren Wertes gemäß § 451d HGB) vereinbart wurde.

7.3 Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer Transportversicherung (Umzugstransportversicherung), die den Neuwert des Umzugsgutes absichert. Der Auftragnehmer unterbreitet auf Wunsch entsprechende Versicherungsangebote.

7.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • Unzureichende oder unsachgemäße Verpackung durch den Auftraggeber selbst, sofern der Auftragnehmer nicht mit der Verpackung beauftragt war
  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes (insbesondere innerer Verderb, Schwund, gewöhnlicher Verschleiß, Einwirkung von Temperatur)
  • Höhere Gewalt im Sinne von § 12 dieser AGB
  • Vom Auftraggeber nicht angezeigte besondere Risiken oder verdeckte Mängel des Umzugsgutes
  • Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers (z. B. fehlende Kennzeichnung, unrichtige Angaben)

7.5 Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 7.2 und 7.4 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Schadenanzeige und Reklamation

8.1 Äußerlich erkennbare Schäden am Umzugsgut oder Verluste einzelner Gegenstände müssen vom Auftraggeber spätestens bei der Ablieferung des Umzugsgutes gegenüber dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten angezeigt werden. Die Schadensmeldung sollte nach Möglichkeit auf dem Lieferschein oder dem Übergabeprotokoll vermerkt werden.

8.2 Äußerlich nicht erkennbare Schäden (verdeckte Schäden) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung in Textform (Brief, E-Mail, Fax) unter genauer Beschreibung des Schadens beim Auftragnehmer angezeigt werden. Es wird empfohlen, den Schaden fotografisch zu dokumentieren.

8.3 Werden Schäden nicht fristgerecht angezeigt, gilt das Umzugsgut gemäß § 451f HGB als in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert. Spätere Anzeigen können zum Verlust sämtlicher Ersatzansprüche wegen Verlust oder Beschädigung führen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich auf die Bedeutung einer rechtzeitigen Schadensanzeige hin.

8.4 Der Auftragnehmer wird nach Eingang einer fristgerechten Schadensmeldung unverzüglich eine Schadensprüfung veranlassen und den Auftraggeber über das Ergebnis informieren.

9. Termine und Wartezeiten

9.1 Verzögerungen, die durch fehlende oder eingeschränkte Zugänglichkeit der Räumlichkeiten, durch Wartezeiten aufgrund nicht abgeschlossener Vorbereitungen des Auftraggebers oder durch sonstige in der Sphäre des Auftraggebers liegende Umstände entstehen, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

9.2 Wartezeiten aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen (z. B. verspätete Schlüsselübergabe, nicht geräumte Zugangswege, laufende Renovierungsarbeiten), gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit der eingesetzten Mitarbeiter und Fahrzeuge.

9.3 Storniert der Auftraggeber den Auftrag weniger als 5 Werktage vor dem vereinbarten Umzugstermin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und -abwicklung.

10.2 Ausführliche Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter: www.umzug.com/datenschutz

10.3 Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Kenntnisse über die Verhältnisse des Auftraggebers vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Vertragsdauer und Kündigungsregelungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Begleichung der Vergütung.

11.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist.

11.3 Bei Dauerlagerverträgen gelten die in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Kündigungsfristen. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, kann der Lagervertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

12. Höhere Gewalt

12.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturereignisse (Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Schneekatastrophen)
  • Epidemien und Pandemien
  • Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung), auch bei Drittunternehmen
  • Behördliche Anordnungen, Embargos, Sanktionen
  • Krieg, Terrorakte, Bürgerkrieg
  • Feuer, Explosion
  • Unterbrechung der Energie- oder Transportversorgung

12.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Hindernisses informieren und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen der höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten.

12.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

13. Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

13.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbrauchern die Möglichkeit bietet, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Verträgen außergerichtlich beizulegen. Die Plattform ist erreichbar unter:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

13.2 Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Wir weisen gemäß § 36 VSBG auf diese Nichtteilnahme hin.

13.3 Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer stets bemüht, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit seinen Kunden einvernehmlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns unter info@umzug.com.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers (Opfenbach). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand dieser AGB: Februar 2026.